Die Privatisierung der Verwaltung auch ein Problem des Strafrechts?

Projektleitung und Mitarbeiter

Lenckner, Th. (Prof. Dr. iur.)

Mittelgeber :

Forschungsbericht : 1994-1996

Tel./ Fax.:

Projektbeschreibung

Die "Privatisierung der Verwaltung" ist ein Schlagwort unserer Zeit: Traditionelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die bisher von dieser selbst erledigt wurden, werden auf eigens dafür geschaffene juristische Personen des Privatrechts, aber auch so im Bereich der Bauverwaltung auf private Planungsbüros usw. übertragen. Daß diese Entwicklung in der modernen Verwaltung auch eine strafrechtliche Dimension von ganz erheblichem Ausmaß hat, wurde bisher kaum zur Kenntnis genommen. Die Frage, die sich hier für das Strafrecht stellt und die Gegenstand eines neuen Forschungsprojekts ist, lautet, ob Aufgaben, die bisher von der Behörde selbst erfüllt wurden und den damit befaßten Behördenangehörigen zum Amtsträger i.S. des StGB machten, die strafrechtliche Amtsträgerschaft gleichsam nach außerhalb "mitnehmen", wenn sie den staatlichen Organisationsbereich verlassen und auf private Dritte übertragen werden. Von größter praktischer Bedeutung ist dies z.B. im Zusammenhang mit der heute immer wieder beklagten Korruption in Teilbereichen der öffentlichen Verwaltung: Wird der private Dritte mit der Wahrnehmung der fraglichen Aufgaben selbst zum Amtsträger, so sind damit ohne weiteres auch die Bestechungstatbestände 331 ff. StGB anwendbar.

Publikationen

Lenchkner, Th.: Privatisierung der Verwaltung und "Abwahl des Strafrechts"? ZstW 106, 502 546 (1994).

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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96
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